Allgemeine Informationen

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Haushalt 35€/Jahr.
Aus Solidaritätsgründen wird eine Aufnahme für Nichtmitglieder bei unmittelbarer Pflegebedürftigkeit wie folgt berechnet:

– die Beitrittskosten für 30 bis 45 – jährige Personen 5-facher Mitgliedsbeitrag
– für Personen ab 46 Jahre den 10-fachen Mitgliedsbeitrag.

Zwei Wege um Mitglied zu werden!

Schicken Sie uns ihre Daten per E-Mail

Senden Sie uns ein E-Mail und wir senden ihnen einen Zahlschein und Informationen zu, diese Mail sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Vorname
  • Nachname
  • Straße/Hausnummer/Top
  • Postleitzahl (PLZ)
  • Ort
  • Geburtsdatum (für die Steuerabsetzbarkeit notwendig)

Senden Sie diese Mail an: pflegeleitung@kpvk.at 

Mitgliedsbeitrag überweisen und Mitglied werden…

Gerne können Sie uns stattdessen den Mitgliedsbeitrag direkt an folgende Bankverbindung überweisen:

Krankenpflegeverein Koblach

Raiffeisenbank Montfort eGen
IBAN AT93 3742 2000 0842 4558

(Verwendungszweck: Neumitglied [Vorname, Nachname, Straße, PLZ, Ort])

Steuerliche Absetzbarkeit, alle Infos hierzu…

Rückwirkend möglich?

Laut dem Bescheid vom Bundesministerium für Finanzen gehört der Kranken- und Altenpflegeverein Koblach zum „begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln“ . Dies kann in der Liste der begünstigten Spendenempfänger überprüft werden.
Unsere Registrierungsnummer ist SO 1532.

Rückwirkend ab 02.06.2010 können daher Spenden an den Kranken- und Altenpflegeverein Koblach steuerlich als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Wie funktioniert die Spendenabsetzbarkeit ?

Spendeneinzahlungsbelege an den Kranken- und Altenpflegeverein Koblach sammeln oder eine Spendenbestätigung beim Krankenpflegeverein anfordern.

Die Spenden an den Kranken- und Altenpflegeverein Koblach können dann bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) oder Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben geltend gemacht werden (Nachweis: Einzahlungsbelege oder Spendenbestätigung).

Sie können Spenden bis zu 10% der Einkünfte des Vorjahres als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.

Firmen können Spenden bis zu 10% des Gewinnes des vergangenen Wirtschaftsjahres als Betriebsausgaben geltend machen.

Je nach Höhe des Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert.

Sie möchten spenden ?

Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen möchten, können Sie gerne folgende Bankverbindung verwenden.

Kranken- und Altenpflegeverein Koblach
Raiffeisenbank Montfort eGen
IBAN AT93 3742 2000 0842 4558