Spendeneinzahlungsbelege an den Kranken- und Altenpflegeverein Koblach sammeln oder eine Spendenbestätigung beim Krankenpflegeverein anfordern.
Die Spenden an den Kranken- und Altenpflegeverein Koblach können dann bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) oder Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben geltend gemacht werden (Nachweis: Einzahlungsbelege oder Spendenbestätigung).
Sie können Spenden bis zu 10% der Einkünfte des Vorjahres als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen.
Firmen können Spenden bis zu 10% des Gewinnes des vergangenen Wirtschaftsjahres als Betriebsausgaben geltend machen.
Je nach Höhe des Einkommens erhalten Sie dann einen Teil der bezahlten Einkommens- bzw. Lohnsteuer (bis zu 50% der Spendensumme) vom Finanzamt refundiert.